Sozialpsychiatrischer Dienst - Mann sucht Niederlassung der sozialpsychiatrischen Notdienste auf (© apops / Fotolia)

Sozialpsychiatrischer Dienst – Überblick über Tätigkeit und Anlaufstellen

Berlin, Hamburg, München… – in jeder großen Stadt gibt es Hilfe

Die meisten Menschen wissen nicht, was ein sozialpsychiatrischer Notdienst ist. Gleichwohl kann es im Leben eines jeden seelische Ausnahmesituationen oder Krisen geben. Gegebenenfalls müssen dann die sozialpsychiatrischen Dienste (SPD bzw. SPDi) in Anspruch genommen werden.

Ein plötzlicher Todesfall oder eine nicht verarbeitete Trennung können Menschen binnen kurzer Zeit in seelische Ausnahmezustände katapultieren. Meist sind es dann besorgte Nachbarn, Freunde oder Verwandte, die den sozialpsychiatrischen Notdienst einschalten. Dieser ist rund um die Uhr erreichbar. Solche Dienste sind dazu da, beratend oder begleitend in psychischen Krisen und Notfällen aktiv zu werden.

Notdienste sind auch im Vorfeld einer erwartbaren oder wiederholt auftretenden seelischen Krise ansprechbar. Auch die Nachsorge von Menschen mit Psychiatrieerfahrung obliegt den Sozialpsychiatrischen Diensten.

Was ist ein sozialpsychiatrischer Notdienst?

Ein Sozialpsychiatrischer Notdienst ist in den meisten größeren Städten angesiedelt. Beispiele sind Berlin, Dresden und Leipzig, Hamburg, Hannover, Bremen, München, Köln, Bochum und Dortmund, Kiel sowie Nürnberg. Die meisten Mitarbeiter gehen außerhalb ihrer Dienstzeit einem geregelten Beruf nach. Sie haben im sozialpsychiatrischen Notdienst meist nur halbe Stellen oder arbeiten auf Honorarbasis.

Oftmals besteht das Team bei solchen Diensten aus Fachärzten für Psychiatrie bzw. Psychotherapie, Sozialarbeitern und Sozialpädagogen, manchmal auch aus zusätzlichen Psychologen, Krankenpflegekräften und Ergotherapeuten. Gegebenenfalls werden weitere Fachärzte hinzugezogen. Manchmal werden Zwangseinweisungen in die Psychiatrie angeordnet. Das Bemühen geht aber darin, letzteres zu vermeiden. Kreise und kreisfreie Städte haben die Aufgabe, solche Notdienste einzurichten.

Sozialpsychiatrische Dienste gehören als Teilbereiche des öffentlichen Gesundheitsdienstes meistens den Gesundheitsämtern an. Die Aufgaben können aber auch an andere Träger abgegeben werden. Dabei handelt es sich meistens um Wohlfahrtsverbände wie die AWO oder die DRK. Wichtig ist, dass diese Notdienste geleistet werden. Da solche Dienste aus guten Gründen auf bestimmte Einzugsgebiete verteilt werden, muss jeder sich an die Zuständigkeiten halten. Im Nachbarort kann ein Betroffener nur dann versorgt werden, wenn an seinem Wohnort keine entsprechende Einrichtung gegeben ist.

Prinzipiell kann sich jeder Bundesbürger an die sozialpsychiatrischen Notdienste wenden. Im Klartext bedeutet das: Betroffene wie deren Freunde, Verwandten und Bekannten, besorgte Arbeitskollegen und Nachbarn, Polizeibeamte oder der Hausarzt können den sozialpsychiatrischen Dienst einschalten. Entsprechende Dienste finden sich in Kiel und Hamburg, in Dresden oder Leipzig, in Bochum oder Köln. Der Erstkontakt ist meistens telefonisch. Gegebenenfalls können Hilfesuchende entsprechende Adressen über einen der örtlichen Pflegedienste erfragen.

Geschehen kann das beispielsweise, wenn jemand wegen einer Suchterkrankung halluziniert. Wenn jemand gerontopsychiatrisch erkrankt ist, eine Psychose oder eine schizophrene Störung entwickelt hat, ist der SPD meist die erste Anlaufstelle. Beim Vorliegen affektiver Störungen, posttraumatischer Belastungsstörungen oder bestimmter Persönlichkeitsstörungen kann es ebenfalls krisenhafte Situationen geben, wo Helfern keine andere Möglichkeit einfällt.

Quellen:

  • de.wikipedia.org/wiki/Sozialpsychiatrischer_Dienst
  • shz.de/lokales/landeszeitung/das-letzte-rettungsnetz-id16782461.html
  • aerzteblatt.de/archiv/58660/Sozialpsychiatrischer-Dienst-Entlastung-fuer-den-Hausarzt
  • psychiatrie.de/kommunale-psychiatrie/sozialpsychiatrische-dienste.html
  • youtube.com/watch?v=s7Q_VTXZzdo
  • youtube.com/watch?v=wnBGb1qZITw
  • youtube.com/watch?v=USswp_heMmQ

Sozialpsychiatrischer Dienst: Aufgaben

Ein sozialpsychiatrischer Dienst kümmert sich um viele Aufgaben. Diese drehen sich rund um die psychische Gesundheit. In Städten wie München oder Berlin, Dresden oder Leipzig, Bochum oder Dortmund kommt es gehäufter zu psychischen Ausnahmesituationen als beispielsweise auf dem Land. Ein Sozialpsychiatrischer Dienst hat die Aufgabe,

  • Beratungsangebote für Hilfesuchende zu erstellen
  • präventive Hilfestellungen anzubieten, damit Krisen vermieden werden können
  • Menschen zu betreuen, die aus psychiatrischen Einrichtungen entlassen wurden
  • Eingliederungshilfen anzubieten
  • gegebenenfalls Hausbesuche zu machen
  • ärztliche Sprechstunden anzubieten
  • verschiedene Hilfestellungen zu koordinieren
  • mit anderen Diensten, psychiatrischen Kliniken und ähnlichen Einrichtungen zusammenzuarbeiten
  • oder zusätzliche Hilfsangebote zu erstellen.

Der letzte Punkt umfasst beispielsweise Gruppentreffen für Betroffene oder Angehörige psychisch kranker Menschen. Bei der Beratung verschiedener Institutionen ist ein Sozialpsychiatrischer Notdienst genauso gefragt, wie bei der Schulung von Ehrenamtlern oder aufklärender Öffentlichkeitsarbeit.

Bürger der Bundesrepublik haben einen Anspruch auf die Unterstützung der Sozialpsychiatrischen Dienste. Sie müssen deren Leistungen, die kostenfrei angeboten werden, jedoch nicht annehmen. Zielgruppe der Sozialpsychiatrischen Dienste sind Menschen, die sich jeder Hilfestellung verweigern oder solche, die keine andere Möglichkeit haben,um Hilfe zu erhalten. Manche Menschen nehmen nur einmal eine Beratung in Anspruch. Sie werden dann an andere Stellen verwiesen, wo sie Unterstützung erhalten. Andere Menschen werden über Jahre in unterschiedlicher Frequenz betreut. Alles, was im Rahmen solcher Betreuungen besprochen wird, unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.


Sozialpsychiatrischer Dienst Berlin - weitere Infos unter berlin.de/lb/psychiatrie/hilfe-in-krisen/sozialpsychiatrische-dienste-der-bezirke/
Sozialpsychiatrischer Dienst Berlin – weitere Infos unter berlin.de/lb/psychiatrie/hilfe-in-krisen/sozialpsychiatrische-dienste-der-bezirke/

Da die Mitarbeiter sozialpsychiatrischer Dienste manchmal Belastendes oder Unerträgliches erleben, benötigen sie zuweilen selbst seelische Unterstützung oder Entlastung durch einen Kollegen. Solche Menschen haben es mit Randalierern, gewalttätigen Ehemännern unter Alkoholeinfluss, sowie mit Männern und Frauen in psychischen Ausnahmesituationen zu tun. Sie erleben suizidgefährdete, depressive Menschen und traumatisierte Menschen in Ausnahmesituationen.

In jeder Situation müssen die Mitarbeiter solcher Dienste einschätzen können, was anliegt – und was zu tun ist. In Großstädten wie Hamburg, München oder Berlin ist durchschnittlich mehr zu tun als in Düsseldorf oder Cottbus, in Kiel oder Bremen, Nürnberg oder ländlichen Regionen. Der Grund liegt unter anderem in mehr Anonymität und geringerer sozialer Kontrolle. Außerdem gibt es in Berlin, Hamburg oder München mehr soziale Brennpunkte.

Quellen:

  • psychiatrie.de/kommunale-psychiatrie/sozialpsychiatrische-dienste.html
  • navigator-medizin.de/schizophrenie/die-wichtigsten-fragen-und-antworten-zur-schizophrenie/ambulant-oder-stationaer/sozialpsychiatrischer-dienst/398-was-sind-die-aufgaben-eines-sozialpsychiatrischen-dienstes.html
  • ph-freiburg.de/fileadmin/dateien/studium/erziehung-und-bildung_bachelor/BA_EuB_Arbeitsfelder/_2__Sozialpsychiatrie_.pdf
  • tagesspiegel.de/themen/reportage/der-taegliche-abgrund-unterwegs-mit-dem-sozialpsychiatrischen-dienst-in-neukoelln/24313726.html

Was dürfen die sozial-psychiatrischen Dienste nicht tun?

Artikel 13 des Grundgesetzes sorgt dafür, dass jeder Bundesbürger sich auf die Unantastbarkeit der eigenen Wohnung verlassen kann. Mitarbeiter Sozialpsychiatrischer Dienste dürfen also Hausbesuche in München oder Leipzig nur vornehmen, wenn dies auch gewünscht oder erlaubt wird. Ist das nicht der Fall, darf ein Mitarbeiter solcher Dienste weder eintreten, noch einen Besuch erzwingen. Nur wenn erkennbar Gefahr im Verzug ist, darf ein Polizist sich Zutritt zur Wohnung der Betroffenen verschaffen – auch gegen den Willen der Bewohner.

Der Mitarbeiter eines Sozialpsychiatrischen Dienstes darf nicht durch irreführende Aussagen oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Zutritt zum Wohnbereich verschaffen. Ebenso darf er keine Informationen über die Wohnverhältnisse oder Lebensumstände eines Menschen, der bereits Psychiatrie-Erfahrungen hat, an Dritte weitergeben. Hauptanliegen der Sozialpsychiatrischen Dienste soll es sein, für die Integration psychisch kranker Menschen in die Gesellschaft zu sorgen.

Damit solche Menschen wegen ihrer Probleme nicht am Rand der Gesellschaft stehen und ausgegrenzt werden, ist die Zusammenarbeiten mit anderen Institutionen – beispielsweise in Düsseldorf, Nürnberg oder Cottbus – unerlässlich. Die Sozialpsychiatrischen Dienste koordinieren solche Leistungen im Sinne des Patienten. Sie suchen also in Städten wie Berlin, Hamburg, München, Hannover Bremen, Dresden oder Leipzig, Köln oder Dortmund, Bochum und Nürnberg Kontakt zu allen Institutionen, die relevante Hilfestellungen leisten können.

Das reicht von Kontakten zu Wohnungsämtern über Polizei-Dienststellen oder sozialen Gemeindeeinrichtungen bis zu psychiatrischen Krankenhäusern. Auch Kontakte zu Pflegediensten, Frauenhäusern oder Einrichtungen für Obdachlose werden oftmals dazu addiert. Je breiter das Spektrum der Vernetzung, desto besser können die Mitarbeiter im Einzelfall helfen.

Quellen:

  • sozialpsychiatrische-dienste.de/
  • sozialpsychiatrische-dienste.de/regionale-netzwerke/

Welche Menschen werden in Krisensituationen involviert?

Die Mitarbeiter von psychosozialen Notdiensten können selbst ausgebildete Psychologen oder Psychiater, Sozialpädagogen oder Therapeuten sein. Gegebenenfalls werden bei Notfällen auch andere Fachkräfte hinzugezogen. So können bei Ehekrisen erfahrene Paartherapeuten oder eine Familientherapeutin eingeschaltet werden. Möglicherweise möchte die Ehefrau vorübergehend in einem Frauenhaus untergebracht werden. Manchmal werden Gestalttherapeuten in die Intervention eingebunden. Hypnosetherapeuten können nach der akuten Krise bei Traumatabewältigungen hilfreich sein.

Oftmals übernimmt ein Verhaltenstherapeut die Weiterbehandlung von krisengeschüttelten Patienten. Bei lange anhaltenden psychischen Krisen kann eine Klinikeinweisung notwendig werden. Danach können ein Schematherapeut oder ein Psychiater die Weiterbehandlung übernehmen.

Alle sinnvollen Maßnahmen zur Bewältigung der Krise koordinieren die Mitarbeiter der psychosozialen Notdienste. Gegebenenfalls können die Verwandten oder die Betroffenen sich selbst jemanden aus dem Psychotherapeutenverzeichnis heraussuchen.

Quellen:

  • sozialpsychiatrische-dienste.de/
  • de.wikipedia.org/wiki/Krisenintervention
  • deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/nc/patienten/psychotherapeutensuche/
  • psych-info.de

Sozialpsychiatrische Dienste / Notdienste in München - Übersicht der Anlaufstellen unter muenchen.de
Sozialpsychiatrische Dienste / Notdienste in München – Übersicht der Anlaufstellen unter muenchen.de

Problemfelder bei der sozialpsychiatrischen Notdienst-Arbeit

Problematisch ist, dass für Therapien oft längere Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen. Daher sind Kriseninterventionsstellen und sofort nutzbare Angebote wie die psychosozialen Dienste wichtig.

Wenn Termine für eine Behandlung durch die Analytische Psychotherapie erst in einem Jahr machbar sind, darf der Patient nicht ohne eine Betreuung bleiben. Er muss andere Hilfestellungen erhalten, damit er seine Krise bewältigen kann. Vorübergehend kann er durch Anxiolytikum Medikamente oder Antidepressiva behandelt werden. Diese ersetzen aber keine Therapie – gleich welcher Art von Psychotherapie.

Es ist festzustellen, dass die personelle Ausstattung vieler Dienste unzureichend ist. Daher können Hilfesuchende bei Notfällen keinen Telefonkontakt herstellen. Ein weiteres Problem ist, dass einige Nervenärzte oder Beratungsstellen sämtliche Maßnahmen wie Krisenintervention oder Zwangseinweisung auf die Sozialpsychiatrischen Dienste abschieben. Diese sind gesetzlich verpflichtet, entsprechende Hilfestellungen zu leisten. Die zusätzliche Belastung verschärft aber die prekäre Personalkrise bei solchen Diensten.

Wenn über Qualitätsprobleme bei den Leistungen solcher Dienste geklagt wird, liegen die Ursachen dafür oft nicht bei diesen, sondern bei anderen Einrichtungen. Diesen Umstand sollte man beheben. Die Kommunen in allen deutschen Bundesländern sollten bei Kenntnis solcher Missstände mehr dafür tun, die wichtigen Notdienste besser auszustatten. Mancher sozialpsychiatrische Notdienst musste seine Arbeit bereits einstellen.

Quellen:

  • psychiatrie.de/kommunale-psychiatrie/sozialpsychiatrische-dienste.html
  • neues-deutschland.de/artikel/1122506.sozialpsychiatrischer-notdienst-keine-hilfe-in-der-krise.html
  • rbb24.de/politik/beitrag/2019/07/neukoelln-sozialpsychatrischer-dienst-notfaelle-eingestellt-personalmangel.html

Mehr zu Anlaufstellen in München

  • Sozialpsychiatrischer Dienst München Giesing:
    muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1082316/
  • Sozial-psychiatrischer Notdienst München Stadtmitte:
    gl-m.de/index.php?id=290

Mehr zu Anlaufstellen in Hamburg

  • Sozialpsychiatrischer Dienst Hamburg Wandsbek:
    hamburg.de/wandsbek/sozialpsychiatrischer-dienst/
  • Psychosozialer Notdienst Hamburg Altona:
    hamburg.de/altona/sozialpsychiatrischer-dienst/

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